Detektiv im Mietrecht

Sind Sie damit einverstanden, dass der Mieter Ihre Wohnung nicht selbst bewohnt, sondern sie stattdessen lukrativ über Plattformen wie Airbnb an Touristen vermietet?

…um sich vielleicht damit ein nettes Körberlgeld zu verdienen!?

Erfüllt es mich mit Behagen, dass der Mieter meine Wohnung, tatsächlich um ein Vielfaches an Entgelt an Untermieter überlässt und selbst vielleicht am Land wohnt?

Um sich hierbei Transparenz zu verschaffen, übergeben Sie die Recherche an uns.
Unsere Detektive im Mietrecht verschaffen Ihnen Klarheit über die tatsächlichen Verhältnisse und erlauben es Ihnen, die Kontrolle über Ihr eigenes Hab und Gut wiederzuerlangen um so wirtschaftliche Einbußen zu verhindern

Nach § 30(1) MRG kann der Vermieter den Mietvertrag nur aus wichtigen Gründen kündigen. In Fällen des vorgetäuschten, dringenden Wohnbedarfes, der zweckentfremdeten Nutzung einer Räumlichkeit oder bei unleidigem Verhalten des Mieters bieten unsere Privatdetektive im Rahmen des Mietrechts zwecks Beweisbeschaffung zielgerichtete Ermittlungen.

Hier sei zu erwähnen, dass wir im Rahmen der Befragungen allfälliger Zeugen Ermittlerinnen einsetzen, die besonders durch ihr unverdächtiges (im Sinne von sympathischem Äußeren) bestechen.

Es wird ihnen geöffnet!
Denn: Wenn im Rahmen einer Hausbefragung nicht geöffnet wird, kann auch mit noch so qualifizierter Befragungstechnik kein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden.

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Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch!