AGB

Das Detektivunternehmen verpflichtet sich, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Fähigkeiten mit gebotener Sorgfalt auszuführen. Das Risiko jedes Auftrages trägt der Klient. Er ist verpflichtet, das Detektivunternehmen hinsichtlich sämtlicher aus der Durchführung des Auftrages entstehender Nachteile, insbesonderer etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche schad- und klaglos zu halten.

Ergebnisse und Vorgangsweisen der Detektivarbeit können weder vorweggenommen noch garantiert werden.

Soweit nicht besondere Anordnungen des Klienten vorliegen, unterliegen Einsätze, Ablösungen und Fahrzeugverwendungen der Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers.

Der Klient hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Identität der Informanten des Detektivunternehmens, jedoch auf Benennung der Zeugen für erreichte Auftragsziele.

Bei Kraftfahrzeugeinsätzen kann das Detektivunternehmen zur Förderung eines positiven Ergebnisses zwei Detektive einsetzen. Der Klient erklärt sich bereit, Verwaltungsstrafen, insbesondere Organstrafmandate, die sich aus der Ausführung des Auftrages ergeben, voll zu ersetzen.

Die Berichterstattung erfolgt schriftlich oder mündlich und wird streng vertraulich behandelt. Das Detektivunternehmen übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Verwendung von Berichten und Ergebnissen durch die Auftragspartei. Telefonische Berichte sind unverbindlich.

Der Klient erklärt sich bereit, durch den Auftrag verursachte Aufwendungen des Detektivunternehmens zu begleichen. Er ist verpflichtet, die anlaufenden Kosten durch regelmäßige Vorauszahlungen zu decken. Mit Berichterstattung sind die bis dahin angefallenen Forderungen fällig. Wenn die Forderung des Detektivunternehmens bei Berichterstattung nicht voll beglichen wird, verpflichtet sich der Klient zu einer schriftlichen Anerkennung der Honorar- und Kostenersatzansprüche. Der Klient verpflichtet sich zum Ersatz aller durch die Eintreibung der Forderung entstehenden Unkosten, einschließlich vorprozessualer Kosten, insbesondere aus der Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes.

Gerichts- und Behördentermine, die sich aus dem Auftrag ergeben, anerkennt der Klient als auftragskausalen und daher honorarpflichtigen Zeitaufwand. Dies gilt auch dann, wenn es Staatsbürgerpflicht ist, dem Folge zu leisten. Der Anspruch entsteht mit dem tatsächlichen Zeitaufwand des Detektivs. Seitens des Detektivunternehmens werden Gebührenansprüche an das Gericht nicht bestellt.

Die Erteilung des Auftrages durch den Klienten stellt keinen Werkvertrag dar. Zusätze, die von den vorliegenden Geschäfts- und Honorarbedingungen abweichen, sind nur in schriftlicher Form verbindlich, wie auch für beide Seiten jederzeit ohne Fristsetzung mögliche Aufkündigung des Auftrages. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass eine rechtsverbindliche Vertretung der Detektei in sämtlichen Belangen, insbesondere zum Abschluss von Vereinbarungen und zur Entgegennahme von Erklärungen des Klienten, nur durch die Geschäftsführung erfolgen kann.

Der Klient ist bereit, die vorliegende Vereinbarung als Grundlage weiterer telefonisch, persönlich oder schriftlich erteilter Aufträge des Klienten anzuerkennen.

Die Aufrechnung der Honorarforderungen des Detektivunternehmens mit einer Forderung des Klienten ist ausgeschlossen.

Bei Verzug und auch bei genehmigten Stundungen werden Zinsen berechnet.

Der Klient erklärt sich einverstanden, bei Zahlungsverzug, die dem Detektivunternehmen entstehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, sowie 12% Verzugszinsen zu ersetzen.

Erfüllungsort der Ansprüche aus dem Vertrag, sowie der vereinbarte Gerichtsstand ist Wien.