Privatdetektiv bei Ehebruch & eherechtlichen Angelegenheiten

Detektei Mag.iur. Richard Wallner

Ehebruch und eherechtliche Angelegenheiten

Ehebruch gilt nach wie vor, auch wenn dieser keinen Straftatbestand mehr bildet, als schwere Eheverfehlung nach § 49 Ehegesetz und wird als das Eingehen gesellschaftlich nicht geduldeter, außerehelicher Beziehungen gedeutet.

Als erfahrenes Detektivbüro sichern und dokumentieren wir Beweismittel für ehebrecherisches Verhalten bei Verdacht auf Untreue Ihres Partners und helfen auch in Bezug auf Vaterschaftstests weiter. Lassen Sie sich bei uns völlig unverbindlich und diskret bei einem ersten Gespräch beraten!

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Johann Wolfgang von Goethe

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