Geschäftskunden
Bei uns steht der Kunde im Mittelpunkt. Der Detektiv als Experte gibt Ihnen Empfehlungen, was in der jeweiligen Situation ratsam wäre. Letztendlich entscheiden Sie! Transparenz in jeder Hinsicht ist uns wichtig!
Bei uns steht der Kunde im Mittelpunkt. Der Detektiv als Experte gibt Ihnen Empfehlungen, was in der jeweiligen Situation ratsam wäre. Letztendlich entscheiden Sie! Transparenz in jeder Hinsicht ist uns wichtig!
Alle unsere Detektive sind Spezialisten in den Bereichen Erhebung, Ermittlung, Recherche und Observation. Als Basis unserer Detektivarbeit steht dabei stets Diskretion, Loyalität und Professionalität im Zentrum aller Handlungen.
Nach Abschluss der jeweiligen Angelegenheit präsentieren wir einen Bericht über unsere Leistungen und Ergebnisse, die das Ziel Ihres Auftrags waren. Absolute Transparenz in der Honorargestaltung versteht sich dabei von selbst.
Wussten Sie, dass Privatdetektive vor Gericht als Zeugen heranzuziehen sind?
Die betrauten Detektive können im Rahmen einer möglichen Gerichtsverhandlung (Scheidungsverfahren, arbeitsgerichtliches Verfahren…) als Zeugen geladen werden.
Auch die Kosten für eine Personenüberwachung können als Schadensersatz laut §1295 ABGB vom Schädiger oder zb. Ehestörer zurückgeholt werden.
Das bedeutet, dass gegebenenfalls die Gesamtkosten der Observation von der Gegenseite getragen werden müssen.
Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch!
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